Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber dürfen Angestellte nicht sofort rausschmeißen, wenn diese gelegentlich privat im Internet surfen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Mitarbeiterin entschieden, die trotz Verbots etwa eine Stunde im Monat privat gesurft hat (Az. 4 Sa 958/05).

Möglich ist die Kündigung allerdings, wenn der Mitarbeiter viele Daten herunterlädt, die Sicherheit des Firmennetzwerks gefährdet oder er sich am Arbeitsplatz verbotene oder pornografische Inhalte ansieht.

via SW

Es stellt sich (mir) nur die Frage: War das während der Arbeitszeit oder in der Pause?

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