7 rechtliche Todsünden bei der Gestaltung und Entwicklung einer Webseite

Auf der Webseite von Dr. Martin Bahr (Rechtsanwalt) habe ich ein PDF gefunden welches die 7 rechtlichen Todsünden bei der Gestaltung und Entwicklung einer Webseite beinhaltet.

Das PDF ist nicht nur für die interessant die sich in naher Zukunft eine eigene Webseite bauen wollen sondern auch oder besonders für die, die bereits eine eigene Webseite haben. Diese können leicht überprüfen ob sie nicht den einen oder anderen rechtlichen Fehler bereits begangen haben.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Dokument:

1. Domain-Namen

• keine fremden Marken- oder Unternehmensnamen
• keine Namen von Prominenten
• keine Namen von Zeitschriften, Filmen oder Software
• keine Städtenamen oder Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
• keine „Tipp-Fehler“-Domains oder homophone Domains
• Vorsicht bei Domains mit Gattungsbegriffen

2. Urheberrecht

• nur Werke benutzen, bei denen Rechtslage klar ist
• notfalls eher Verzicht, denn Benutzung
• ggf. Lizenzvertrag schließen

3. Links

• keine Verlinkung auf Seiten mit strafrechtlich verbotenen Inhalten
• keine Links auf wettbewerbswidrige oder sonstige rechtwidrige Seiten
• keine Inline-Links

4. Framing

• grundsätzlich nur eigene Inhalte in Frames
• fremde Inhalte nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung

5. Datenschutz

• zahlreiche Pflichten nach dem TDDSG beachten
• sich anwaltlich beraten lassen!

6. Web-Impressum

• Pflichtangaben nach § 6 TDG beachten

7. Meta-Tags / sonstige Beeinflussung von Suchmaschinen

• keine sachfremden Meta-Tags
• keine sachfremde Beeinflussung von Suchmaschinen

Leerzeile

Download: 7 rechtliche Todsünden bei der Gestaltung und Entwicklung einer Webseite.pdf ( 607 )

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